8.1.2025:
Wegen Quaggamuscheln im Kanton ZH müssen alle registrierte Boote im Greifen- Pfäffiker-Türlersee dieses
Selbstdeklaration Heimatgewässer Formular online selbst Ausfüllen
Selbstdeklaration Standortgewässer
formular zum selbst Ausfüllen
Nötig und gültig ab 6.1.2025 für ALLE registrierten Schiffe im obigen Heimatgewäser
14.2.2024: 20.00-22:00
6169 Seemeilen mit der Bark Europa um Kap Hoorn in der Zwicky Halle Fällanden:
20.12.2024:
Einstein -Invasive Quagga-Muscheln: Kollabierende Seeen und Millionenschäden
16.12.2024:
Die GM wünscht "Frohe Festtage" einen "Guten Rutsch" ins 2025 und
keine Quaggamuscheln im Greifensee.
13.12.2024:
Neuste Regelungen wegen Quaggamuscheln ab 6.1.2025
Merkblatt Umsetzung nautischer Anlass Veranstalter.pdf
Merkblatt Umsetzung nautischer Anlass Teilnehmende.pdf
BD-Verfuegung - Temporaeres Einwasserungsverbot inklusive Deklaration des Heimgewaessers.pdf
Selbstdeklaration und Kontrolle nautischer Anlass.pdf
MM_Deklaration-Heimgewaesser_MIT SPERRFRIST.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne informieren wir Sie hiermit direkt über die neue Regelung für das Einwassern von Schiffen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee, die ab 6. Januar 2025 gelten wird. In der Beilage finden Sie die Allgemeinverfügung der Baudirektion, die morgen im Amtsblatt publiziert wird, sowie die Medienmitteilung, die morgen Freitag verschickt wird. Bitte beachten Sie die Sperrfrist bis morgen um 10 Uhr.
Ab dem 6. Januar 2025 dürfen im Kanton Zürich immatrikulierte Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern, solange sie nur in diesem einen See verkehren. Dazu muss dieser See zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Innerhalb des Heimgewässers ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt erlaubt. Ein Wechsel in andere Gewässer ist hingegen untersagt (Ausnahme: nautische Anlässe, siehe unten). Dies soll verhindern, dass die schädliche Quaggamuschel in die kleineren Zürcher Seen verschleppt wird. Für die Deklaration des Heimgewässers stellt der Kanton Zürich eine digitales Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular für die Deklaration des Heimgewässers ist ab dem 6. Januar 2025 unter www.zh.ch/blinde-passagiere verfügbar.
Für den Zürichsee gelten seitens Kanton Zürich vorerst keine Massnahmen.
Die neuen Vorgaben für das Einwassern auf dem Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee gelten so lange, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt ist. Sie wird für alle schiffbaren Gewässer im Kanton gelten, also auch für den Zürichsee. Wer sein Schiff in verschiedenen Gewässern nutzt, muss jeden Gewässerwechsel vorgängig melden und sein Schiff von einer autorisierten Schiffsreinigungsstelle fachgerecht reinigen lassen. Die Vorbereitungen für die Schulung und Autorisierung dieser Reinigungsstellen sind im Gang; die Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ist im Verlauf des zweiten Quartals 2025 geplant.
Nautische Anlässe sind trotz des Einwasserungsverbots grundsätzlich möglich. Schiffe müssen vorgängig gereinigt und durch den Veranstalter kontrolliert werden. Dazu ist eine Schulung erforderlich (kostenfrei, circa 2.5h). Die Anmeldung für diese Schulungen wird ab Anfang nächsten Jahres möglich sein. Wir werden Sie diesbezüglich im Januar/Februar kontaktieren. Nähere Informationen für Veranstalter und Teilnehmende von nautischen Anlässen finden Sie in den Merkblättern im Anhang.
Weiterführende Informationen:
Bei Fragen steht Ihnen die Sektion Biosicherheit im AWEL unter
Freundliche Grüsse
Nicolai Meier und Alexandra Kissling
Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abfallwirtschaft und Betriebe
Biosicherheit
Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Telefon direkt +41 43 259 39 06
www.zh.ch/neobiota / www.zh.ch/biosicherheit
ab 1.1.2025:
Die Antifouling Unterwasser Farbe VC17m von International wird aus Umweltverträglichkeitsgründen nicht mehr hergestellt und wird in der EU verboten. Noch vorhandene Vorräte können noch bis Ende 2024 aufgebraucht werden.
Der Verkauf von biozidhaltigen Antifouling wird komplizierter (aus Yacht Magazin 24-2024
Alternativen in der Schweiz: Anwander.ch (Nautico)
Schiffsfarben.ch
VC offshore EU (Compass24)
Bucher + Walt Antfoulingfarben
Bauhaus Dietikon
marinepro.ch
13.11.2024:
EAWAG: Wie ist die Quaggamuschel von der Zebramuschel zu unterscheiden?
14.11.2024:
Quaggamuschel unbedingt von Pfäffiker- und Greifensee fernhalten | Züriost
11.10.2024:
Kampf gegen Quagga die Muschel:
Gesperrte Ein- Auswasserungsstellen am Greifensee in der Maurmer Post No.34 vom 11.10.2024
20.09.2024:
Einwasserungsverbot für den Greifensee wegen Quaggamuscheln in der Maurmer Post No.31 vom 20.09.2024
5.10.2024:
Daher auch keine Regatten und GM Anlässe mehr.
Das Auswassern der Schiffe am 26.10.2024 mit Autokran ab 09:00 bei der Schifflände Maur ist von Winigertransporte schriftlich bestätigt und von der Seepolizei ZH am 19.9.2024 bewilligt worden.
Auswasseren der Schiffe nur nach vorheriger, schriftlicher Anmeldung mit Name und ZH Schiffsnummer an:
Als erste Massnahme ist deshalb das Einwassern von Schiffen zu untersagen und die bestehenden Einwasserungsstellen am Pfäffikersee, am Greifensee sowie am Türlersee sind zu sperren. 2025 soll diese Sofortmassnahme durch eine Regelung ersetzt werden, wonach im Kanton Zürich immatrikulierte Boote ausschliesslich in einem zuvor deklarierten Heimgewässer verkehren dürfen
14.9.2024:
Vorsicht blinde Passagiere: Richtiges Verhalten für ALLE ,
Wassersport (Fischen, Tauchen, Boote, Schlauch- und Paddelboote)
Vor jedem Gewässer-Wechsel – beachten Sie 3 Regeln:
14.9.2024:
Die SCSG Herbstregatta ist abgesagt, da keine Boote Einwassern können (manage2sail)
13.9.2024:
Quaggamuscheln Sofortmassnahmen !!!
Die Einwasserungsstellen am Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden heute durch die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landschaft und Natur abgesperrt. Um das herbstliche Auswassern zu gewährleisten, werden die Sperren tageweise entfernt. Die Unterhaltsverantwortlichen der Bootsplätze werden aufgefordert, ihre Daten frühzeitig der kantonalen Seepolizei mitzuteilen. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dort bleiben.
13.9.2024:
Alle Einwasserungsstellen um die obigen Seen sind tätsächlich gesperrt.
MM-BD_Quaggamuschel_Sofortmassnahmen
BD-Verfügung - Verhinderung der Ausbreitung der Quaggamuschel
Aus dem Tagesanzeiger vom 13.9.2024
Sehr geehrte Damen und Herren
Anfang September hat das Wasserforschungsinstitut Eawag im Zürichsee an zwei Stellen einzelne Exemplare der invasiven gebietsfremden Quaggamuschel gefunden. Bis auf eine Muschel sind sie noch relativ klein. Die Eawag geht davon aus, dass sich die kleineren Muscheln seit rund ein bis zwei Jahren im Zürichsee befinden, die grössere etwas länger. Es ist davon auszugehen, dass auch an anderen Stellen Quaggamuscheln vorhanden sind. Die Besiedlung des Zürichsees durch die Quaggamuschel ist aber noch nicht weit fortgeschritten.
Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch frei von der Quaggamuschel. Zum Schutz dieser drei Seen hat die Baudirektion per sofort ein Einwasserungsverbot für immatrikulierte Boote verfügt. Dies soll verhindern, dass die Quaggamuschel auch in diese Seen gelangt und deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet.
Die Einwasserungsstellen am Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden heute durch die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landschaft und Natur abgesperrt. Um das herbstliche Auswassern zu gewährleisten, werden die Sperren tageweise entfernt. Die Unterhaltsverantwortlichen der Bootsplätze werden aufgefordert, ihre Daten frühzeitig der kantonalen Seepolizei mitzuteilen. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dort bleiben.
2025 soll diese Sofortmassnahme abgelöst werden durch eine Regelung, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt. Jedoch sollen Bootsbesitzende mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklarieren. Die Massnahme soll so lange gelten, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt werden kann, wie sie bereits in anderen Kantonen gilt.
Für nicht immatrikulierte Wasserfahrzeuge wie Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote gilt das Einwasserungsverbot nicht, doch heisst es nach dem Quaggamuschel-Fund im Zürichsee umso dringender: bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig kontrollieren, mit heissem Wasser reinigen und vollständig trocknen. Das Gleiche gilt für Fischerei- und Tauchausrüstung. Anleitungen zur korrekten Reinigung finden Sie unter www.zh.ch/blinde-passagiere.
In der Beilage finden Sie die Allgemeinverfügung der Baudirektion sowie die Medienmitteilung, die heute um 9:30 Uhr verschickt wird. Bitte beachten Sie die Sperrfrist.
Bei Fragen steht Ihnen die Sektion Biosicherheit im AWEL unter
Freundliche Grüsse
Peter Tanner
Sektionsleiter
Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abfallwirtschaft und Betriebe
Biosicherheit
Walcheplatz 2
8090 Zürich
www.zh.ch/neobiota / www.zh.ch/biosicherheit
Bei sehr stürmischem und regnerischem Wetter fand das 75 Jahre SCSG Jubiläum beim Segelclub Schloss Greifensee statt. In weiser Voraussicht hatten die Orgnisatoren zum Glück ein grosses Partyzelt aufgebaut, und alle konnten trotz schiet Wetter gut geschützt die Feier geniesesen. Neben den Mitgliedern aller Segelclubs waren auch die Gemeindepräsidentin von Greifensee, der Präsident von SwissSailing, sowie die Sereettung USter eingeladen. Bei einer richtigen, nicht gespielten Seerettung einer Jolle bekam die Seerettung plötzlich selbst Probleme mit ihrem Motor, weil sich ein Seil in ihrem Propeller verfangen hatte. Der Klassiker! Auch die SGG; mit "MS David Herrliberger" und das Dampfschiff" DS Greif" waren eingeladen. Sogar "Neptun" war zu Taufe zweier neuen Clubboote, einem 420 und einem Optimisten erschienen.
Weitere Bilder vom 75 Jahre SCSG Jubiläum
2.4.2024:
Ansicht der Wasseroberfläche zwischen den Booten am Steg3 in Maur
Merkblatt Empfehlungen zum Umgang mit Blaualgen ZH Gesundheitsdirektion/ Baudirektion
GM Regattatermine für 2024
26.2.2024:
Von der Kantonspolizei Zürich ist die definitive
Verfügung für nautische Veranstaltungen 2024 eingetroffen.
An der GM Sitzung vom 6.2.2024 wurde folgendes beschlossen:
Da am 21.-29.9.2024 die Rad WW Zürich statt findet, ist ein Zugang zum See am 22.9.2024 nicht möglich.
Daher musste die SCF Herbstreatta auf den 21.9.2024 verlegt werden, wobei ein beschränkter Zugang möglich wäre.
Der SCoGM wird mangels Ressourcen, Platz (Schifflände Maur) Material, Helfer.. am 31.8.2024 keine Regatta durchführen können.
Die GM Rangverkündigung vom 12.10.2024 wurde auf den 5.10.2024 verschoben, unmittelbar nach der letzten Regatta des SCvG.
Da letztes Jahr an einem zusätzlichen Termin fast niemand zur GM Rangverkündigung kam