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Greifensee Meisterschaft

SCFtrans  SCSGtrans SCvGtrans scogmtrans

14.11.2025:
Gutes Youtube Video von Compass24  mit 10 Tips zum Einlagern von Schiffen ins Winterlager..
❄️⛵ Boot einwintern - #10 Winterlager Tipps | Compass24 

28.9.2025:
Die GM Rangverkündigung 2025 fand bei recht gutem Wetter gleich anschliessend nach der letzten Regatta beim SCSG in Greifensee statt. 
Seit langem war sie wieder einmal sehr gut von zahlreichen Seglern und Junioren besucht.
Da auch die Junioren Cup Region5 Preisverleihung vorgängig statt fand, waren viele Segler, Eltern und Junioren anwesend
Hier sind die detailierten GM Ranglisten über alle Jahre von 2010-2025 von GM Yachten, Jollen und Optis 

2025 GM Preisverleihung 01O  2025 gm preisverleihung 01o
Weitere Fotos der GM Preisverleihung 2025

1.4.2025:
Ab 1.4.2025 gilt wegen Quaggamuscheln die in den Zentralschweizer Kantonen eingeführte Schiffsmelde-und Reinigungspflicht

26.3.2025:
Die Verfügung und Bewilligung zur Durchführung einer nautischen Veranstaltung der Kantonspolizei Zürich ist eingetroffen.
Ebenso sind die Bestätigungen der Teilname der Clubs an der Schulung nautischer Veranstaltungen vom AWEL eingetroffen welche ab 1.4.2025 gelten.. 
Damit können auch die GM Regatten 2025 am Greifensee durchgeführt werden. Der GreifenseeGM_A3_2025.pdf Flyer GreifenseeGM_A3_ 2025.jpg  kann hier runtergeladen werden.

GreifenseeGM A3 2025klein

21.3.2025:
AWEL2025Plakat

Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Kanton Zürich
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir möchten Sie darüber informieren, dass im Kanton Zürich per 1. April 2025 die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe eingeführt wird. In der Beilage finden Sie die Medienmitteilung, die morgen Freitag verschickt wird. Bitte beachten Sie die Sperrfrist bis morgen um 9 Uhr. Bitte teilen Sie die untenstehenden Informationen ab dem 21. März 2025 mit Ihren Mitgliedern, Ihrer Kundschaft bzw. den davon betroffenen Personen.
Die aktuell geltenden Einschränkungen für das Einwassern von Schiffen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden per 1. April 2025 abgelöst von der kantonsweiten und auf allen schiffbaren Gewässern geltenden Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Der Kanton Zürich schliesst sich damit zusammen mit den Kantonen Graubünden, St.Gallen und Glarus dem System an, welches bereits seit Sommer/Herbst 2024 in den Zentralschweizer Kantonen (Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri, Zug) und im Kanton Bern gilt.
Alle Schiffe mit Kennzeichen benötigen ab dem 1. April 2025 eine Einwasserungsfreigabe, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Zürich einwassern bzw. bereits in einem Zürcher Gewässer liegen. Daher müssen alle Halterinnen und Halter eines im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffs (Schiffe mit ZH Kennzeichen) bis am 30. April 2025 eine Selbstdeklaration des «Heimgewässers» für ihr Schiff ausfüllen. Die Selbstdeklaration wird erst ab dem 1. April 2025 möglich sein. Alle Halterinnen und Halter von im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffen erhalten dazu in den nächsten Tagen einen Brief mit dem Zugang zum digitalen Meldeformular.

Haltende von Schiffen auf dem Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee, die diesen See seit Januar 2025 bereits als Heimgewässer für ihr Schiff deklariert haben, müssen das Formular nicht erneut ausfüllen.
oder Gewässerwechsel eines immatrikulierten Schiffs ab dem 1. April 2025 muss vorab über eine elektronische Plattform gemeldet werden. Das Schiff muss dann durch eine dazu autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden (Terminvereinbarung nötig). Daraufhin wird eine Einwasserungsfreigabe für das gemeldete Gewässer automatisiert per E-Mail zugesendet.

Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen (Regatten und offiziell aufgeschaltete Trainings). Veranstalter und Vereine müssen nach einer entsprechenden Schulung gewisse Schiffstypen vor der Einwasserung kontrollieren und einen Reinigungsnachweis ausstellen. Die betreffenden Schiffstypen dürfen im Rahmen von nautischen Anlässen gemäss Vorgaben selbst gereinigt werden. Die betroffenen Clubs und Vereine wurden bereits entsprechend informiert und die Schulungstermine mitgeteilt.
Für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- oder Fischereigeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen.
Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung schädlicher invasiver Tiere und Pflanzen.
Unter www.zh.ch/schiffsreinigung finden Sie wichtige Informationen, u. a. (Bitte beachten Sie: Die Website wird erst ab dem 21. März 2025 aufgeschaltet)

  • die Adressen von Reinigungsbetrieben, die autorisiert sind, Reinigungsnachweise auszustellen
  • weitere Informationen zur Schiffsreinigung
  • zum Download verfügbare Informationsmaterialien
  • Merkblätter zu nautischen Anlässen
  • Häufig gestellte Fragen und Antworten

Gerne können Sie ausgedruckte Plakate und Infoflyer kostenlos unter folgendem Link bestellen: https://findmind.ch/c/xNMR-imLs
Bei Fragen können Sie sich gerne melden bei:
AWEL Sektion Biosicherheit
043 259 39 04
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
ALN Fischerei- und Jagdverwaltung
043 259 39 08
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Freundliche Grüsse & vielen Dank für Ihr Engagement
Alexandra Kissling und Nicolai Meier
Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abfallwirtschaft und Betriebe
Biosicherheit
Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Telefon direkt +41 43 259 39 04
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

4.2.2025:
Am 4.2.2025 fand beim SCvG eine Schulung vom AWEL für "Veranstalter" betreffend Quaggamuscheln statt.
Für Segelclubs, Ruderclubs, Regattenleiter und weitere Betroffene von nautischen Anlässen wegen einer Schiffs Reinigungspflicht ab Q2 2025 im Kanton ZH.

8.1.2025:
Wegen Quaggamuscheln im Kanton ZH müssen alle Besitzer von ZH registrierten Boote im Greifen- Pfäffiker-Türlersee
ein Selbstdeklaration Standortgewässerformular selbst und online ausfüllen 
  
Ab 6.1.2025:
Zwingend vorgeschrieben, nötig,und gültig für ALLE ZH registrierten Boote im obigen Heimatgewässer 

Vorsicht blinde PassagiereRichtiges Verhalten gilt auch für ALLE andern
Wassersportler wie Fischen,Tauchen, SUP, Gummiboote,Schlauch- und Paddelboote

Vor jedem Gewässer-Wechsel – beachten Sie 3 Regeln:

Vorsicht Blinde Passagiere  AWEL QR Code

Vorsicht blinde Passagiere:
Diesen QR Code scannen, oder antippen, lesen und online die darin enthaltene Selbstdeklaration und Kontrolle ausfüllen.
Nach dem erfolgreichen Ausfüllen bekommt man einen QR Code mit der "Einwasserungsfreigabe" welcher auf Papier
oder auf dem Mobilphone beim Benützen des Bootes mitzuführen ist.

Wegen Quaggamuscheln im Kanton ZH müssen alle ZH registrierte Boote im Greifen- Pfäffiker-Türlersee ein  
Selbstdeklaration Heimatgewässer Formular online ab 6.1.2025 selbst ausfüllen.
Uabhängig wo sie ihr Boote bisher stationiert oder eingewasser hatten. Gilt also auch für z.B. Trockenplatz, Winterlager oder im Wasser.
 Selbstdeklaration Standortgewässer Formular zum selbst online ausfüllen 

Selbstdeklaration Standortgewaesser

Den daraus erhaltenen Einwasserungsfreigabe QR Code ist bei der Schiffsbenutzung als Ausdruck oder in digitaler Form bei sich zu führen

EinwasserungsfreigabeQR

Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne informieren wir Sie hiermit direkt über die neue Regelung für das Einwassern von Schiffen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee, die ab 6. Januar 2025 gelten wird. In der Beilage finden Sie die Allgemeinverfügung der Baudirektion, die morgen im Amtsblatt publiziert wird, sowie die Medienmitteilung, die morgen Freitag verschickt wird. Bitte beachten Sie die Sperrfrist bis morgen um 10 Uhr.
Für den Zürichsee gelten seitens Kanton Zürich vorerst keine Massnahmen.
Die neuen Vorgaben für das Einwassern auf dem Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee gelten so lange, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt ist. Sie wird für alle schiffbaren Gewässer im Kanton gelten, also auch für den Zürichsee. Wer sein Schiff in verschiedenen Gewässern nutzt, muss jeden Gewässerwechsel vorgängig melden und sein Schiff von einer autorisierten Schiffsreinigungsstelle fachgerecht reinigen lassen. Die Vorbereitungen für die Schulung und Autorisierung dieser Reinigungsstellen sind im Gang; die Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ist im Verlauf des zweiten Quartals 2025 geplant
Nautische Anlässe sind trotz des Einwasserungsverbots grundsätzlich möglich. Schiffe müssen vorgängig gereinigt und durch den Veranstalter kontrolliert werden. Dazu ist eine Schulung erforderlich (kostenfrei, circa 2.5h). Die Anmeldung für diese Schulungen wird ab Anfang nächsten Jahres möglich sein. Wir werden Sie diesbezüglich im Januar/Februar kontaktieren. Nähere Informationen für Veranstalter und Teilnehmende von nautischen Anlässen finden Sie in den Merkblättern im Anhang.

Weiterführende Informationen:
www.zh.ch/blinde-passagiere
Bei Fragen steht Ihnen die Sektion Biosicherheit im AWEL unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / 043 259 39 06 oder die Fischerei- und Jagdverwaltung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / 043 257 40 03 zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Nicolai Meier und Alexandra Kissling

Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abfallwirtschaft und Betriebe
Biosicherheit

Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Telefon direkt +41 43 259 39 06
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.zh.ch/neobiota / www.zh.ch/biosicherheit                                                                

Ab  6.1.2025:
Neuste Regelungen wegen Quaggamuscheln:

Merkblatt Umsetzung nautischer Anlass Veranstalter.pdf
Merkblatt Umsetzung nautischer Anlass Teilnehmende.pdf
BD-Verfuegung - Temporaeres Einwasserungsverbot inklusive Deklaration des Heimgewaessers.pdf
Selbstdeklaration und Kontrolle nautischer Anlass.pdf
MM_Deklaration-Heimgewaesser_MIT SPERRFRIST.pdf

Quagga Zebramuschel Zebramuschel Quaggamuschel

Zebramuschel Zebramuschel Lupe

QuaggamuschelGross Quaggamuschel Lupe

Quagga Zebramuscheln Unterschied

PFAS: 

3.2.2025
SRF Puls: Fische -Superfood Fisch Wie gesund ist er noch?  (Auch die Fische aus dem Greifensee sind wegen PFAS betroffen. PFAS, was ist das?
Siehe wegen PFAS auch: Der letzte Berufsfischer vom Greifensee in der Maurmerpost vom  26.4.2024 oder klicke auf die folgenden Artikel 
Bericht PFAS in Speisdefischen 2025 Greifensee

GreifenseeFischeSRF Puls 

GreifenseeFischerZollinger GreifenseeFischerZollingerPFAS

Wels Steg PFAS2025
Dieser Wels wurde 2019 am SCoGM Steg gefangen.
Da er gross, alt, und am Ende der Nahrungskette lebte, hatte er im Laufge der Zeit viele solcher eingezeichneten PFAS Moleküle sogenannten "Ewigkeits Verbindungen" aus dem Greifensee aufgenommen und angereichert.
PFAS1; PFAS2; PFAS3; PFAS4; PFAS4b, PFAS5 

20.12.2024:
Einstein -Invasive Quagga-Muscheln: Kollabierende Seeen und Millionenschäden
QuaggaMuschelnEinstein 
Kanton Schaffhausen muss die Rhein Schifffahrtsrinne der URh von Muscheln befreien, darunter auch Quaggamuscheln

Muscheln im RheinSH30082024Schweiz aktuell vom 30.08.2024 - Play SRF

Quaggamuschel zu Duenger  
https://www.schweizerbauer.ch/kann-die-quaggamuschel-als-duenger-dienen

ab 1.1.2025:
Ab 1.1.2025 ist die VC17m Antifoulingfarbe EU-weit nicht mehr erlaubt.
Die Antifouling Unterwasser Farbe VC17m von International wird aus Umweltverträglichkeitsgründen nicht mehr hergestellt und wird in der EU verboten.
Noch vorhandene Vorräte  müssen  in der EU noch bis Ende 2024 aufgebraucht werden.
Der Verkauf von biozidhaltigen Antifouling wird komplizierter  (aus Yacht Magazin 24-2024
 VC17m Antifouling   ThinFilmSwissAlternativen zu International VC17m

Wichtige Mitteilung: 
Seit kurzerm gibt es für das Schweizer Boots- und Schiffsbau-Gewerbe von der schiffsfarben.ch VC Veriebs  AG in Wetzikon
(welche für die Schweiz das nicht mehr hergestellte VC17m vertrieb) eine echte Alternative zum nicht mehr hergestellten VC17m.
Thin Film Swiss kann direkt und ohne Anschleifen auf bisherige VC17m Antifouling Farben aufgetragen werden..                                                                                                                                                                       

Alternativen in der Schweiz: Anwander.ch (Nautico)                                             
                                             Schiffsfarben.ch
                                             Thin Film Swiss von Schiffsfarben.ch
                                             VC offshore EU    (Compass24)
                                             Bucher + Walt      Antfoulingfarben
                                             Bauhaus Dietikon 
                                             marinepro.ch

Antfouling

AntifoulingDK 
 Im Auftrag des BSH wurde vom Hygienecompass.eu ein gratis E-Learning Onlinekurs über Biofouling und Antifouling Management für Sportboote in der EU entwickelt. (Siehe auch aktuellste Yacht Magazin 6/25 ab Seite 70) 
Dabei kann vieles über Neozoen (Tiere) und Neophyten (Pflanzen) und auch über die invasive Quaggamuscheln und über deren Bekämpfung gelernt werden..
Je nach Revier muss unterschiedlich vorgegangen werden, ob Nordsee, Ostsee; Brack- Süsswasser oder Binnensee. Und wie unterschiedliche Biofouling und Antifouling Produkte Biozidhaltiges oder Hartantifouling, mit und ohne Kupfer wirken.
Es gibt fünf Kapitel, mit je einer Filmsequenz (kurzes Beispiel 1/5a) und Filmsequenz (kurzes Beispiel 1/5b (Quaggamuscheln) und einem kurzen Fragenquiz am Schluss jedes Kapitels. Man muss sich mit einer gültigen email Adresse anmelden, anschliessend kann der ganze Kurs gratis heruntergeladen und durchgearbeitet werden.Totale Dauer: ca. 1h und nach erfolgreicher Absolvierung bekommt man noch eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Wirklich eine sehr gut,  einfach und lehrreich gemachte Schulung für alle Sportboot Besitzer.. 

 BSHSchulungAntifouling Hygienecompass1 BSHBescheinigung

  BSHSchulungAntifouling2    BSHSchulungAntifouling

 

Antifouling Farbe mit oder ohne Kupfer? Hart oder Weich?

Kupfer (I) Oxid  CuO      Kupfer (II) Oxid Cu2O     Was ist Kupfer-Bronze  Cu1,2Sn?
Was ist der Unterschied zwischen Kupfer-1-oxid und Kupfer-2-oxid?  
Kupfer(II)-oxid – Seilnacht
Das reine Kupfer(II)-oxid aus dem Chemikalienhandel ist ein schweres, schwarzes Pulver, das in Wasser nicht löslich ist. Im Vergleich zum rötlichen Kupfer(I)-oxid ist die Dichte sogar etwas höher. In verdünnten Säuren löst sich Kupfer(II)-oxid unter Bildung von Kupfer(II)-salzen. Kupfer(II)-oxid wird als Pigment zum Färben von Glas, Keramik, Porzellan und künstlichen Edelsteinen verwendet. Daneben findet es Anwendung als Kathodenmaterial in Batterien, als Katalysator, zur Entschwefelung von Erdöl und für fäulnishemmende Anstriche

Was ist Kupfer(II)-oxid?
Kupfer(II)-oxid (früher Kupferasche, Kupferrost, gebranntes Kupfer, Kupferhammerschlag oder Kupferschlag sowie Kupferkalk und lateinisch aes ustum bzw. es ustum genannt) ist eine chemische Verbindung, die Kupfer-Ionen (Cu2+) und Oxid-Ionen (O2-) enthält. In diesem Oxid mit der Summenformel CuO ist Kupfer zweiwertig.
Kupfer(II)-oxid – Wikipedia

Was ist der Unterschied zwischen Kupfer und Bronze?
Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze) – Kupferverband
Während reines Kupfer relativ weich ist, weist Bronze durch die Legierungskomponente Zinn eine hohe Festigkeit und Härte auf. Außerdem ist Bronze sehr korrosions- und verschleißfest sowie meerwasserbeständig.

13.11.2024:
EAWAG: Wie ist die Quaggamuschel von der Zebramuschel zu unterscheiden?  

Quagga Zebramuscheln Unterschied

14.11.2024:
Quaggamuschel unbedingt von Pfäffiker- und Greifensee fernhalten | Züriost

 

11.10.2024:
Kampf gegen Quagga die Muschel:
Gesperrte Ein- Auswasserungsstellen am Greifensee in der Maurmer Post No.34 vom 11.10.2024
Quagga Muscheln MP34 11 10 2024

20.09.2024:
Einwasserungsverbot für den Greifensee wegen Quaggamuscheln in der Maurmer Post No.31 vom 20.09.2024Einwasserungsverbot MP31

14.9.2024:
Vorsicht blinde Passagiere: Richtiges Verhalten für ALLE , 

Wassersport (Fischen, Tauchen, Boote, Schlauch- und Paddelboote)

Vor jedem Gewässer-Wechsel – beachten Sie 3 Regeln:

Vorsicht Blinde Passagiere

13.9.2024:
Alle Einwasserungsstellen um die obigen Seen sind tätsächlich gesperrt.
Quagga 1 Quagga 2
Quagga 3 Quagga 4

2.4.2024:
Ansicht der Wasseroberfläche zwischen den Booten am Steg3 in Maur
Merkblatt Empfehlungen zum Umgang mit Blaualgen  ZH Gesundheitsdirektion/ Baudirektion 
Wasser2 beim Steg 2024 04 12  Wasser beim Steg 2024 04 12

 Blaualgen 

Neobiotica 

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