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Greifensee Meisterschaft

 

SCFtrans  SCSGtrans SCvGtrans scogmtrans

4.2.2025:
Am 4.2.2025 fand beim SCvG eine Schulung vom AWEL für "Veranstalter" betreffend Quaggamuscheln statt.
Für Segelclubs, Ruderclubs, Regattenleiter und weitere Betroffene von nautischen Anlässen wegen einer Schiffs Reinigungspflicht ab Q2 2025 im Kanton ZH.

8.1.2025:
Wegen Quaggamuscheln im Kanton ZH müssen alle Besitzer von ZH registrierten Boote im Greifen- Pfäffiker-Türlersee
ein Selbstdeklaration Standortgewässerformular selbst und online ausfüllen 
  
Ab 6.1.2025:
Zwingend vorgeschrieben, nötig,und gültig für ALLE ZH registrierten Boote im obigen Heimatgewässer 

Vorsicht blinde PassagiereRichtiges Verhalten gilt auch für ALLE andern
Wassersportler wie Fischen,Tauchen, SUP, Gummiboote,Schlauch- und Paddelboote

Vor jedem Gewässer-Wechsel – beachten Sie 3 Regeln:

Vorsicht Blinde Passagiere  AWEL QR Code

Vorsicht blinde Passagiere:
Diesen QR Code scannen, oder antippen, lesen und online die darin enthaltene Selbstdeklaration und Kontrolle ausfüllen.
Nach dem erfolgreichen Ausfüllen bekommt man einen QR Code mit der "Einwasserungsfreigabe" welcher auf Papier
oder auf dem Mobilphone beim Benützen des Bootes mitzuführen ist.

Wegen Quaggamuscheln im Kanton ZH müssen alle ZH registrierte Boote im Greifen- Pfäffiker-Türlersee ein  
Selbstdeklaration Heimatgewässer Formular online ab 6.1.2025 selbst ausfüllen.
Uabhängig wo sie ihr Boote bisher stationiert oder eingewasser hatten. Gilt also auch für z.B. Trockenplatz, Winterlager oder im Wasser.
 Selbstdeklaration Standortgewässer Formular zum selbst online ausfüllen 

Selbstdeklaration Standortgewaesser

Den daraus erhaltenen Einwasserungsfreigabe QR Code ist bei der Schiffsbenutzung als Ausdruck oder in digitaler Form bei sich zu führen

EinwasserungsfreigabeQR

Sehr geehrte Damen und Herren 

Gerne informieren wir Sie hiermit direkt über die neue Regelung für das Einwassern von Schiffen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee, die ab 6. Januar 2025 gelten wird. In der Beilage finden Sie die Allgemeinverfügung der Baudirektion, die morgen im Amtsblatt publiziert wird, sowie die Medienmitteilung, die morgen Freitag verschickt wird. Bitte beachten Sie die Sperrfrist bis morgen um 10 Uhr.

Ab dem 6. Januar 2025 dürfen im Kanton Zürich immatrikulierte Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern, solange sie nur in diesem einen See verkehren. Dazu muss dieser See zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Innerhalb des Heimgewässers ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt erlaubt. Ein Wechsel in andere Gewässer ist hingegen untersagt (Ausnahme: nautische Anlässe, siehe unten). Dies soll verhindern, dass die schädliche Quaggamuschel in die kleineren Zürcher Seen verschleppt wird. Für die Deklaration des Heimgewässers stellt der Kanton Zürich eine digitales Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular für die Deklaration des Heimgewässers ist ab dem 6. Januar 2025 unter www.zh.ch/blinde-passagiere verfügbar.

Für den Zürichsee gelten seitens Kanton Zürich vorerst keine Massnahmen.

Die neuen Vorgaben für das Einwassern auf dem Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee gelten so lange, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt ist. Sie wird für alle schiffbaren Gewässer im Kanton gelten, also auch für den Zürichsee. Wer sein Schiff in verschiedenen Gewässern nutzt, muss jeden Gewässerwechsel vorgängig melden und sein Schiff von einer autorisierten Schiffsreinigungsstelle fachgerecht reinigen lassen. Die Vorbereitungen für die Schulung und Autorisierung dieser Reinigungsstellen sind im Gang; die Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ist im Verlauf des zweiten Quartals 2025 geplant.

Nautische Anlässe sind trotz des Einwasserungsverbots grundsätzlich möglich. Schiffe müssen vorgängig gereinigt und durch den Veranstalter kontrolliert werden. Dazu ist eine Schulung erforderlich (kostenfrei, circa 2.5h). Die Anmeldung für diese Schulungen wird ab Anfang nächsten Jahres möglich sein. Wir werden Sie diesbezüglich im Januar/Februar kontaktieren. Nähere Informationen für Veranstalter und Teilnehmende von nautischen Anlässen finden Sie in den Merkblättern im Anhang.

Weiterführende Informationen:

www.zh.ch/blinde-passagiere

Bei Fragen steht Ihnen die Sektion Biosicherheit im AWEL unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / 043 259 39 06 oder die Fischerei- und Jagdverwaltung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / 043 257 40 03 zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Nicolai Meier und Alexandra Kissling                                                                         

Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abfallwirtschaft und Betriebe
Biosicherheit

Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Telefon direkt +41 43 259 39 06
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.zh.ch/neobiota / www.zh.ch/biosicherheit

Ab  6.1.2025:
Neuste Regelungen wegen Quaggamuscheln:

Merkblatt Umsetzung nautischer Anlass Veranstalter.pdf
Merkblatt Umsetzung nautischer Anlass Teilnehmende.pdf
BD-Verfuegung - Temporaeres Einwasserungsverbot inklusive Deklaration des Heimgewaessers.pdf
Selbstdeklaration und Kontrolle nautischer Anlass.pdf
MM_Deklaration-Heimgewaesser_MIT SPERRFRIST.pdf

Quagga Zebramuschel Zebramuschel Quaggamuschel

Zebramuschel Zebramuschel Lupe

QuaggamuschelGross Quaggamuschel Lupe

Quagga Zebramuscheln Unterschied

 

PFAS:

3.2.2025
SRF Puls: Fische -Superfood Fisch Wie gesund ist er noch?  (Auch die Fische aus dem Greifensee sind wegen PFAS betroffen. PFAS, was ist das?
Siehe wegen PFAS auch: Der letzte Berufsfischer vom Greifensee in der Maurmerpost vom  26.4.2024 oder klicke auf die folgenden Artikel 
GreifenseeFischeSRF Puls GreifenseeFischerZollinger GreifenseeFischerZollingerPFAS

20.12.2024:
Einstein -Invasive Quagga-Muscheln: Kollabierende Seeen und Millionenschäden

QuaggaMuschelnEinstein
Muscheln im RheinSH30082024 Schweiz aktuell vom 30.08.2024 - Play SRF 
Kanton Schaffhausen muss die Rhein Schifffahrtsrinne der URh von Muscheln befreien, darunter auch Quaggamuscheln  

 

Quaggamuschel zu Duenger  
https://www.schweizerbauer.ch/kann-die-quaggamuschel-als-duenger-dienen

ab 1.1.2025:
Weiter ist die VC17m Antifoulingfarbe ab.1.1.2025  EU-weit nicht mehr erlaubt.
Die Antifouling Unterwasser Farbe VC17m von International wird aus Umweltverträglichkeitsgründen nicht mehr hergestellt und wird in der EU verboten.
Noch vorhandene Vorräte  müssen  in der EU noch bis Ende 2024 aufgebraucht werden.
Der Verkauf von biozidhaltigen Antifouling wird komplizierter  (aus Yacht Magazin 24-2024
 VC17m Antifouling   ThinFilmSwissAlternativen zu International VC17m

Wichtige Mitteilung: 
Seit kurzerm gibt es für das Schweizer Boots- und Schiffsbau-Gewerbe von der schiffsfarben.ch VC Veriebs  AG in Wetzikon
(welche für die Schweiz das nicht mehr hergestellte VC17m vertrieb) eine echte Alternative zum nicht mehr hergestellten VC17m.
Thin Film Swiss kann direkt und ohne Anschleifen auf bisherige VC17m Antifouling Farben aufgetragen werden..                                                                                                                                                                       

Alternativen in der Schweiz: Anwander.ch (Nautico)                                             
                                             Schiffsfarben.ch
                                             Thin Film Swiss von Schiffsfarben.ch
                                             VC offshore EU    (Compass24)
                                             Bucher + Walt      Antfoulingfarben
                                             Bauhaus Dietikon
                                             marinepro.ch

Antfouling 
 Im Auftrag des BSH wurde vom Hygienecompass.eu ein gratis E-Learning Onlinekurs über Biofouling und Antifouling Management für Sportboote in der EU entwickelt. (Siehe auch aktuellste Yacht Magazin 6/25 ab Seite 70) 
Dabei kann vieles über Neozoen (Tiere) und Neophyten (Pflanzen) und auch über die invasive Quaggamuscheln und über deren Bekämpfung gelernt werden..
Je nach Revier muss unterschiedlich vorgegangen werden, ob Nordsee, Ostsee; Brack- Süsswasser oder Binnensee. Und wie unterschiedliche Biofouling und Antifouling Produkte Biozidhaltiges oder Hartantifouling, mit und ohne Kupfer wirken.
Es gibt fünf Kapitel, mit je einer Filmsequenz (kurzes Beispiel 1/5a) und Filmsequenz (kurzes Beispiel 1/5b (Quaggamuscheln) und einem kurzen Fragenquiz am Schluss jedes Kapitels. Man muss sich mit einer gültigen email Adresse anmelden, anschliessend kann der ganze Kurs gratis heruntergeladen und durchgearbeitet werden.Totale Dauer: ca. 1h und nach erfolgreicher Absolvierung bekommt man noch eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Wirklich eine sehr gut,  einfach und lehrreich gemachte Schulung für alle Sportboot Besitzer.. 

 BSHSchulungAntifouling Hygienecompass1 BSHBescheinigung

  BSHSchulungAntifouling2    BSHSchulungAntifouling

 

 

16.12.2024:

Die GM wünscht "Frohe Festtage" einen "Guten Rutsch" ins 2025 und
keine Quaggamuscheln im Greifensee.

DALLE 2024 12 14 16.23.07 A small sailboat with its hull completely covered in Quagga mussels showing a dense infestation of these invasive species. The sailboat is docked in

Alternativen in der Schweiz: Anwander.ch (Nautico)
                                             Schiffsfarben.ch
                                             VC offshore EU    (Compass24)
                                             Bucher + Walt      Antfoulingfarben
                                             Bauhaus Dietikon
                                             marinepro.ch

Antfouling                        

 

 13.11.2024:
EAWAG: Wie ist die Quaggamuschel von der Zebramuschel zu unterscheiden?  

Quagga Zebramuscheln Unterschied

14.11.2024:
Quaggamuschel unbedingt von Pfäffiker- und Greifensee fernhalten | Züriost

 

11.10.2024:
Kampf gegen Quagga die Muschel:
Gesperrte Ein- Auswasserungsstellen am Greifensee in der Maurmer Post No.34 vom 11.10.2024
Quagga Muscheln MP34 11 10 2024

20.09.2024:
Einwasserungsverbot für den Greifensee wegen Quaggamuscheln in der Maurmer Post No.31 vom 20.09.2024
Einwasserungsverbot MP31


5.10.2024:
Daher auch keine Regatten und GM Anlässe mehr. 

Das Auswassern der Schiffe am 26.10.2024 mit Autokran ab 09:00 bei der Schifflände Maur ist von Winigertransporte schriftlich bestätigt und von der Seepolizei ZH am 19.9.2024 bewilligt worden.

Auswasseren der Schiffe nur nach vorheriger, schriftlicher Anmeldung mit Name und ZH Schiffsnummer an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Als erste Massnahme ist deshalb das Einwassern von Schiffen zu untersagen und die bestehenden Einwasserungsstellen am Pfäffikersee, am Greifensee sowie am Türlersee sind zu sperren. 2025 soll diese Sofortmassnahme durch eine Regelung ersetzt werden, wonach im Kanton Zürich immatrikulierte Boote ausschliesslich in einem zuvor deklarierten Heimgewässer verkehren dürfen

 

14.9.2024:
Vorsicht blinde Passagiere: Richtiges Verhalten für ALLE , 

Wassersport (Fischen, Tauchen, Boote, Schlauch- und Paddelboote)

Vor jedem Gewässer-Wechsel – beachten Sie 3 Regeln:

Vorsicht Blinde Passagiere

 

14.9.2024:
Die SCSG Herbstregatta ist abgesagt, da keine Boote Einwassern können  (manage2sail)

13.9.2024: 
Quaggamuscheln Sofortmassnahmen !!!

Die Einwasserungsstellen am Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden heute durch die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landschaft und Natur abgesperrt. Um das herbstliche Auswassern zu gewährleisten, werden die Sperren tageweise entfernt. Die Unterhaltsverantwortlichen der Bootsplätze werden aufgefordert, ihre Daten frühzeitig der kantonalen Seepolizei mitzuteilen. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dort bleiben.

13.9.2024:
Alle Einwasserungsstellen um die obigen Seen sind tätsächlich gesperrt.
Quagga 1 Quagga 2
Quagga 3 Quagga 4

MM-BD_Quaggamuschel_Sofortmassnahmen

BD-Verfügung - Verhinderung der Ausbreitung der Quaggamuschel

Aus dem Tagesanzeiger vom 13.9.2024

Sehr geehrte Damen und Herren

Anfang September hat das Wasserforschungsinstitut Eawag im Zürichsee an zwei Stellen einzelne Exemplare der invasiven gebietsfremden Quaggamuschel gefunden. Bis auf eine Muschel sind sie noch relativ klein. Die Eawag geht davon aus, dass sich die kleineren Muscheln seit rund ein bis zwei Jahren im Zürichsee befinden, die grössere etwas länger. Es ist davon auszugehen, dass auch an anderen Stellen Quaggamuscheln vorhanden sind. Die Besiedlung des Zürichsees durch die Quaggamuschel ist aber noch nicht weit fortgeschritten.

Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch frei von der Quaggamuschel. Zum Schutz dieser drei Seen hat die Baudirektion per sofort ein Einwasserungsverbot für immatrikulierte Boote verfügt. Dies soll verhindern, dass die Quaggamuschel auch in diese Seen gelangt und deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet.

Die Einwasserungsstellen am Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee werden heute durch die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landschaft und Natur abgesperrt. Um das herbstliche Auswassern zu gewährleisten, werden die Sperren tageweise entfernt. Die Unterhaltsverantwortlichen der Bootsplätze werden aufgefordert, ihre Daten frühzeitig der kantonalen Seepolizei mitzuteilen. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dort bleiben.

2025 soll diese Sofortmassnahme abgelöst werden durch eine Regelung, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt. Jedoch sollen Bootsbesitzende mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklarieren. Die Massnahme soll so lange gelten, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt werden kann, wie sie bereits in anderen Kantonen gilt.

Für nicht immatrikulierte Wasserfahrzeuge wie Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote gilt das Einwasserungsverbot nicht, doch heisst es nach dem Quaggamuschel-Fund im Zürichsee umso dringender: bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig kontrollieren, mit heissem Wasser reinigen und vollständig trocknen. Das Gleiche gilt für Fischerei- und Tauchausrüstung. Anleitungen zur korrekten Reinigung finden Sie unter www.zh.ch/blinde-passagiere.

In der Beilage finden Sie die Allgemeinverfügung der Baudirektion sowie die Medienmitteilung, die heute um 9:30 Uhr verschickt wird. Bitte beachten Sie die Sperrfrist.

Bei Fragen steht Ihnen die Sektion Biosicherheit im AWEL unter  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / 043 259 39 01 oder die Fischerei- und Jagdverwaltung unter 043 257 40 03 zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Peter Tanner

Sektionsleiter

Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abfallwirtschaft und Betriebe
Biosicherheit

Walcheplatz 2
8090 Zürich
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

www.zh.ch/neobiota / www.zh.ch/biosicherheit

 

2.4.2024:
Ansicht der Wasseroberfläche zwischen den Booten am Steg3 in Maur
Merkblatt Empfehlungen zum Umgang mit Blaualgen  ZH Gesundheitsdirektion/ Baudirektion 
Wasser2 beim Steg 2024 04 12  Wasser beim Steg 2024 04 12

 Blaualgen 

Neobiotica 

 

 

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